Team
Martin Knaup ist Co-Head der Praxisgruppe Compliance bei Taylor Wessing in Deutschland. Als ausgebildeter Compliance Officer ist er spezialisiert auf die laufende Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen im Bereich Corporate Compliance, insbes. auf die Implementierung und den Ausbau präventiver Compliance Management Systeme.
Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit bilden unter anderem der Bereich der Geldwäscheprävention (Erfüllung der Kundensorgfaltspflichten nach dem GwG, Durchführung und Begleitung von KYC-Checks und Geschäftspartner-Screenings (M&A), Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter (UBO), Erfüllung Mitteilungspflichten zum Transparenzregister etc.) und das Thema Whistleblowing (insbes. Umsetzung der Vorgaben des HinSchG).
Als Experte für Corporate Compliance versteht es Martin Knaup, den notwendigen Prozess- und Organisationsbezug innerhalb des Unternehmens herzustellen und steht seinen Mandanten damit als „Trusted Advisor“ in Compliance-Fragen zur Verfügung. Seine hervorragende Vernetzung in der Kanzlei ermöglicht es ihm, an den relevanten Schnittstellen je nach Bedarf direkt Kolleg:innen mit der notwendigen Fachexpertise hinzuzuziehen.
Im Falle von (vermeintlichen) Compliance-Verstößen (insbes. infolge von Whistleblower-Hinweisen) steuert und koordiniert Martin Knaup regelmäßig interne Ermittlungen. Er begleitet Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Organhaftungsklagen, oftmals im Zusammenhang mit festgestellten Compliance-Verstößen. Erfahrungen durch ein Secondment bei einem börsennotierten Industriekonzern prägen sein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Unternehmensinteressen.
Martin Knaup ist ein gefragter Referent zum Thema Compliance und interne Ermittlungen und hält regelmäßig Vorträge bei Branchenvereinigungen wie dem Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) oder dem Berufsverband der Compliance Manager (BCM). Darüber hinaus schult er Unternehmensjuristen zur Implementierung von präventiven Compliance-Maßnahmen und -Strukturen.
Seit 2022 | Equity Partner, Taylor Wessing |
2017 | Salary Partner, Taylor Wessing |
Seit 2016 | Lehrbeauftragter, Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Hamburg |
2015 – 2017 | Senior Associate, Taylor Wessing |
2012 – 2015 | Associate, Taylor Wessing |
2010 – 2012 | Referendariat, Hanseatisches Oberlandesgericht, Hamburg, mit Stationen in Hamburg, München und New York |
2012 | Zulassung und Niederlassung als Anwalt, Hamburg |
2012 | Zweites Juristisches Staatsexamen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht, Hamburg |
2011 | Promotion (Dissertation zum Internationalen Wirtschaftsstrafrecht), Bucerius Law School, Hamburg |
2008 | Erstes Juristisches Staatsexamen |
2005 | Studium der Rechtswissenschaften, University of Sydney Law School, Australien |
2003 – 2008 | Studium der Rechtswissenschaften, Bucerius Law School, Hamburg |
Systemupdate, in: Compliance Manager, 06/2021, gemeinsam mit André Lippert und Rebekka Krause Der Gesetzesentwurf des Lieferkettengesetzes im Überblick, in: comply, 05/2021, S. 21-23, gemeinsam mit Sebastian Rünz Dissertation: Die Begrenzung globaler Unternehmensleitung durch 9 Absatz 2 Satz 2 StGB, Duncker & Humblot, 2011 |
Englisch |
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