Olaf Kranz berät in streitigen Auseinandersetzungen und vertritt seine Mandantinnen und Mandanten sowohl vor ordentlichen Gerichten als auch vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten.

 

Er ist insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts tätig und hierbei spezialisiert auf Gesellschafterauseinandersetzungen, Organhaftungsfälle, Streitigkeiten aus Unternehmenstransaktionen sowie Kartellschadensersatzprozesse. 

 

Olaf Kranz ist Managing Partner von Taylor Wessing Deutschland.

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