Sebastian Buder berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit vielen Jahren nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Beratung von in- und ausländischen Personaldienstleistern zu arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen. Er ist spezialisiert auf die vertragliche und tatsächliche Gestaltung des Einsatzes flexibler Personalreserven (Freelancer, Werk-/Dienstverträge, Zeitarbeit, Interim Management).

Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit von Sebastian Buder sind zum einen die Strukturberatung bei der Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen aller Art (einschließlich sämtlicher Fragen des Betriebsübergangs und Outsourcings), zum anderen die sog. Post-Merger Beratung, also die Integration verschiedener Personalstrukturen nach Durchführung einer Transaktion. Er vertritt regelmäßig Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten der I. und II. Instanz sowie vor dem Bundesarbeitsgericht. Seine Praxis umfasst insbesondere auch die Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften.

Sebastian Buder ist Mitglied des Partnerrates bei Taylor Wessing.

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