Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai 2018 für alle europäischen Unternehmen und - aufgrund des erweiterten territorialen Geltungsbereichs - in großem Umfang auch für Unternehmen außerhalb Europas. Die DSGVO führt zu deutlich erhöhten Compliance-Anforderungen sowie einer erheblichen Erhöhung der Geldbußen auf bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes einer Unternehmensgruppe. So können selbst Compliance-Verstöße kleinerer und weniger wichtiger Niederlassungen eines Konzerns schwerwiegende Konsequenzen haben. Da die Vorbereitung auf die DSGVO eine Restrukturierung interner Prozesse erfordert, ist es höchst empfehlenswert, mit dieser zeitnah zu beginnen.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Bis zum 25. Mai 2018 müssen Unternehmen die Bestimmungen der DSGVO umsetzen und die Einhaltung gegenüber den zuständigen Behörden nachweisen. Das bedeutet, dass überprüfbare Systeme und Verfahren zur Verwaltung der Daten vorhanden sein müssen.
In diesem Zusammenhang müssen Unternehmen folgende Mindestanforderungen, die unter die DSGVO fallen, erfüllen: