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7. Februar 2020

Coronavirus stoppt den Warenverkehr

Ein Fall höherer Gewalt?

Das Coronavirus (2019-nCoV) stellt neben Medizin und Politik auch die Wirtschaft vor neue Herausforderungen. Die WHO hat am 30. Januar 2020 den "Internationalen Gesundheitsnotstand" ausgerufen. Die chinesische Regierung hat ganze Städte unter Quarantäne gestellt und Flugverbote ausgesprochen. In vielen Unternehmen ist die Produktion eingestellt. Es ist nicht absehbar, wie lange Lieferhindernisse andauern und welche Ausmaße diese annehmen werden. Europäische Unternehmen beginnen die wirtschaftlichen Konsequenzen bereits zu spüren, auch wenn der Höhepunkt der Pandemie noch aussteht. Experten schätzen, dass die wirtschaftlichen Folgen weit stärker ausfallen werden als bei der SARS-Epidemie 2003, die China damals etwa ein Prozent Wachstum des Bruttoinlandsprodukts gekostet hat.

Unternehmer sind jetzt gefragt ihre Liefer- und Kundenverträge zu prüfen, um die in dieser Situation notwendigen Schritte nicht zu versäumen und künftige Streitigkeiten soweit wie möglich zu vermeiden.

Wenn Unternehmen in China produzieren

Lieferverpflichtungen können nicht eingehalten, da die Maschinen in ihren Produktionsstätten stillstehen: Die SARS-Epidemie beurteilten die chinesischen Gerichte und Schiedsgerichte überwiegend als Ereignis von „höherer Gewalt“ (Force Majeure). Häufig ist es jedoch schwierig nachzuweisen, dass aufgrund solcher Vorkommnisse die Erfüllung der eignen Vertragspflichten unmöglich war. Das CCPIT (China Council for The Promotion of International Trade) stellt Unternehmen auf Antrag „Höhere Gewalt“-Zertifikate“ aus. Diese erleichtern gegenüber Kunden oder auch Gerichten den entsprechenden Nachweis höherer Gewalt und mangelnden Verschuldens, falls Schadenersatzansprüche aufgrund der Nichtlieferung geltend gemacht werden.

Unternehmen beziehen Ware aus China

Lieferanten können aufgrund des Produktionsstillstands in China nicht liefern. Es ist angesichts der aktuellen Lage nicht absehbar, wie lange dies der Fall sein wird. Es empfiehlt sich, alternative Bezugsquellen zu prüfen. Zuvorderst sollten Unternehmen prüfen, ob sie sich aufgrund vertraglicher Force-Majeure-Klauseln, vorübergehender Unmöglichkeit oder eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage von den Verträgen lösen können und ob dies in Hinblick auf bestehende Kundenverträge sinnvoll ist.

Für den Fall, dass Abnehmer darauf drängen, die bei Ihnen bestellten Produkte zu erhalten, sollten Unternehmer prüfen, ob die Verträge Force-Majeure-Klauseln enthalten und wie lange sie die Leistung verweigern können. Sollte es notwendig werden, von anderen Lieferanten zu höheren Preisen zu beziehen, können möglicherweise Preisanpassungen von Kunden verlangt werden. Zudem könnten Vertragsrücktritte durch Abnehmer drohen. Unternehmer sind aktuell gefordert, sich gegen mögliche Schadensersatzansprüche zu wappnen

Taylor Wessing hilft Ihnen

Taylor Wessing unterstützt Unternehmer dabei, Verträge sowie Fristen zu prüfen und Rechte gegenüber Lieferanten und Kunden zu wahren. Wir erstellen eine rechtssichere Kommunikation mit allen Vertragspartnern und sichern vorsorglich für den Fall einer streitigen Auseinandersetzung ab. Zudem helfen wir bei der Beantragung von CCPIT-Zertifikaten.

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